Videosprechstunde beim Arzt

Fünf Fragen an Dr. med. Christian Arnold und Dr. med. Thomas Niedhammer, Fachärzte in der Allgemeinpraxis Wiblingen.

Manche Patienten haben während der Corona-Pandemie Angst, dass sie sich in einer Arztpraxis anstecken könnten. Die Allgemeinpraxis Wiblingen hat seit Beginn der Pandemie zahlreiche Vorkehrungen getroffen, damit die Ansteckungsgefahr auf ein Minimum reduziert wird.
Zusätzlich wird die Möglichkeit einer kontaktlosen Sprechstunde mittels Videobildübertragung übers Internet angeboten.

WIBLINGEN aktuell: Wie bekommt man einen Termin für eine Videosprechstunde und wie funktioniert der ganze Ablauf?
Dr. med. Christian Arnold: Zunächst einmal vereinbart der Patient einen Termin zur Videosprechstunde. Die Medizinische Fachangestellte nimmt die Daten entsprechend der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) auf. Im Anschluss erhält der Patient für den gewünschten Termin eine E-Mail mit dem persönlichen Zugangscode und einen Link zum entsprechenden Anbieter.

WIBLINGEN aktuell: Was für Computervoraussetzungen werden benötigt? Reicht auch ein Smartphone? Und muß man eine App oder eine spezielle Software installieren?
Dr. med. Thomas Niedhammer: Sowohl via Smartphone unterwegs als auch daheim am Tablet oder PC ist die Videosprechstunde problemlos möglich, benötigt werden jedoch Kamera, Mikrofon und Lautsprecher. Eine App oder Software ist hier nicht notwendig, ein Internetbrowser reicht aus.

WIBLINGEN aktuell: Bei welchen Gesundheitsproblemen ist die Videosprechstunde geeignet?
Dr. med. Christian Arnold: Die Videosprechstunde ist unter anderem für Patienten mit Mobilitätseinschränkung, langer Anfahrt oder einer einfachen Erkrankung sehr gut geeignet. Beispielsweise zur Begutachtung einer Hauterkrankung, einer einfachen Beratung oder auch einer Befundkontrolle. Infektiöse Patienten können über die Videosprechstunde mit uns visuell in Kontakt treten, ohne ihr Haus verlassen zu müssen.

WIBLINGEN aktuell: Werden die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen?
Dr. med. Thomas Niedhammer: Nach erfolgter Datenaufnahme (eGK), Überprüfung der Patientenidentität und Einwilligung des Patienten in die Datenverarbeitung seiner Daten durch den Videodienstanbieter übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die Videosprechstunde. Ebenso die privaten Krankenversicherungen.

WIBLINGEN aktuell: Muss man Rezepte, Krankschreibungen oder Überweisungen dann in der Praxis abholen?
Dr. med. Christian Arnold: Gegebenenfalls benötigte Rezepte oder Überweisungen können nach erfolgter Videosprechstunde per Post zugestellt werden. Ebenso Krankschreibungen, diese können jedoch nur ausgestellt werden, sofern der Patient in unserer Praxis bekannt ist und das Krankheitsbild eine Beurteilung durch die Videosprechstunde ausreichend zulässt.

Das Interview ist erschienen in der Ausgabe 1/2021 von WIBLINGEN aktuell.

Ausgabe 1/2021 zum Download:
Ausgabe_1_Jan_2021_internet.pdf
PDF-Datei [4,9 MB]

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